Unser Antrag - Absetzung der Tagesordnungspunkte 2), 3) a) und 4), zum Projekt „Montafonpark“
Vor einer Beschlussfassung sollten unter anderem nachstehende Punkte
hinterfragt und besprochen werden:
Leistbares Wohnen: die genaue Definition Mieten oder Kaufen fehlt im vorliegenden Ergänzungsvertrag.
Festlegen einer Strafzahlung, sollte das Projekt innerhalb von 7 Jahren nicht umgesetzt werden.
Umsetzung des Projektes laut vorgestelltem Modell.
Die Anrainer müssen informiert werden.
Die Kosten für einen Straßen-Neubau, bzw. Erweiterung sind vom Grundstückseigentümer der Liegenschaften EZ 982, bestehend u.a. aus Gst 1920/3 und 1927/1 zu tragen.
Laut Bebauungsplan der Gemeinde Tschagguns ist in zentrumsnahen Siedlungsgebieten, gegenüber dem Zentrum, eine geringere Höchstgeschoßzahl festzulegen und wird mit der Höchstgeschoßzahl von 3 angegeben. Beim vorliegenden Projekt ist jedoch eine Kubatur mit 4 Geschossen vorgesehen.
Ergebnis:
Unser Antrag wurde mit 12 zu 8 Stimmen abgelehnt.
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