Unser Antrag:
Künftig soll für den Leser klar ersichtlich sein, wie die Gemeindevertreter zu ihrer Urteilsfindung gelangt sind. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung sollen im Nachhinein besser nachvollziehbar sein. Es wird darauf hingewiesen, dass es dazu im Gemeindegesetz klare Vorgaben gibt. Die Verhandlungsschrift hat die Wirkung einer öffentlichen Urkunde, mit der Vermutung ihrer inhaltlichen Richtigkeit. Daraus ergibt sich nicht das Recht eines Gemeindevertreters, eine wörtliche Protokollierung seiner Wortmeldung zu verlangen.
Ergebnis:
Unser Antrag wurde vom Bürgermeister in einen Beschluss umgewandelt, mit deutlich abgeändertem Wortlaut. So sollen Protokolle künftig möglichst kurzgefasst und auf wesentliche und wichtige Inhalte der Sitzungen beschränkt werden. Argumente für /gegen ein Thema sollen erfasst werden. Gänzlich verzichtet werden soll auf die namentliche Erwähnung, wer im Detail welche Argumente vorgebracht hat. Auf eine wortwörtliche Wiedergabe der Wortmeldungen der Sitzungsteilnehmer wird ausdrücklich verzichtet.
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